Übergang in der Gemeindeleitung: Beauftragtengremium übernimmt
In der Kirchengemeinde Eidelstedt übernimmt künftig ein Beauftragtengremium übergangsweise die Aufgaben des Kirchengemeinderates. Der Kirchenkreisrat hat das Gremium Anfang Oktober eingesetzt. Dem Beauftragtengremium gehören Menschen aus der Kirchengemeinde und dem Kirchenkreis an. Ziel ist, die Gemeinde in dieser Übergangszeit verlässlich zu leiten und die anstehenden Entscheidungen zu ermöglichen.
Hintergrund sind Rücktritte aus dem Kirchengemeinderat: Seit der letzten Kirchenwahl hat mehr als die Hälfte der Mitglieder ihr Amt niedergelegt. Für den Fall, dass die Mitgliederzahl eines Kirchengemeinderates unter die Hälfte sinkt, sieht das Kirchenrecht der Nordkirche die Bestellung von Beauftragten vor. Das Beauftragtengremium ist dabei nicht nur beratend tätig, sondern nimmt die Leitungsaufgaben wahr, die sonst beim Kirchengemeinderat liegen und ersetzt ihn dadurch.
Mitglieder des Beauftragtengremiums sind:
* Als Ehrenamtliche aus dem Kirchenkreis: Henriette Betche, Dr. Manuela Heyns, Colin Ihlenfeldt * Als Ehrenamtliche aus dem KGR Eidelstedt: Rüdiger Bäns, Thomas Jacobs * Als Hauptamtliche aus dem Kirchenkreis: Pröpstin Anja Botta, Kris Heitmann * Als Hauptamtliche aus Eidelstedt: Pastorin Caroline Raddatz-Hägemann, Pastorin Imke Sander
Ein solcher Übergang kann Fragen und Unsicherheit auslösen. Für Gemeindeglieder, haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende ist wichtig, wie Entscheidungen künftig getroffen werden und wie sie ihre Anliegen einbringen können. Die Beteiligung von Menschen aus der Gemeinde und dem Kirchenkreis soll örtliche Erfahrungen und die Unterstützung des Kirchenkreises zusammenbringen. Im Mittelpunkt steht die Verantwortung für das Gemeindeleben und für die Menschen, die es gestalten und daran teilhaben.
Allen, die im bisherigen Kirchengemeinderat Zeit, Kraft und Verantwortung eingebracht haben, gilt besonders herzlicher Dank. Dieser Dank gilt ebenso den vielen Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen, die das Gemeindeleben Tag für Tag tragen.
Die Einsetzung des Beauftragtengremiums ist eine Übergangslösung bis zur Neubildung eines Kirchengemeinderates. Über den Zeitpunkt dieser Neubildung entscheidet der Kirchenkreisrat.
Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an Pröpstin Anja Botta.